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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemein
Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle dem Fotografen Dominik Böhm erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

2. Nutzungsrechte

Der Fotograf überträgt - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und Honorarreglung. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Die Urheberrechte verbleiben beim Fotografen und sind nicht übertragbar.

Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten an den Auftraggeber über.

 

Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

Bei jeder Pressebildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

3. Honorar und Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber erkennt die Bildauffassung, Gestaltung und Bearbeitung der Bilder mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.


Für die Herstellung der Bilder und weiteren Arbeiten die der Fotograf anbietet, wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarter Pauschale berechnet. Eventuell anfallende Nebenkosten (Fahrtkosten, Spesen entsprechend § 12 EStG, Studiomiete, Verbrauchsmaterial usw) sind vom Auftraggeber zu tragen.

Das vereinbarte Honorar ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.

4. Stornierung und Kündigung

Im Fall eines Rücktritts durch den Auftraggeber steht dem Fotografen eine Aufwandsentschädigung gemäß der nachfolgenden Staffelung zu:


Bei Stornierungen bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 25 % des Auftragswertes
Bei Stornierungen zwischen 15 und 29 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 35 % des Auftragswertes
Bei Stornierungen zwischen 7 und
15 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 50 % des Auftragswertes
Bei Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 80 % des Auftragswertes


Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten, Dienstleister werden zusätzlich fällig, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit o. ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bemüht sich in diesem Fall, einen Ersatzfotografen zu stellen. Alle weiteren vertraglichen Konditionen richten sich dann nach den Konditionen des Ersatzfotografen.


5. Lieferzeiten und Reklamation

Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 3 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt und Betriebsstörungen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­geführt. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.


6. Haftung und Schadenersatz

Der Fotograf haftet nicht für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die während des Fototermins oder aufgrund von mangelhaften Fotoprodukten entstehen. Die Haftung des Fotografen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

Bei unberechtigter Nutzung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

Unterbleibt bei einer Presseveröffentlichung die Benennung des Fotografen hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.


7. Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg.
 

B. Allgemeine Mietbedingungen Fotobox


1. Vertragspartner
Vertragspartner ist Dominik Böhm, Alte Glockengießerei 8 in 69115 Heidelberg (im Folgenden Vermieter genannt).
 

2. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von mobilen Fotoboxen sowie gegebenenfalls entsprechendem Zubehör (nachfolgend als „Fotobox“ bezeichnet). Die Fotoboxen werden grundsätzlich vom Vermieter zum Kunden transportiert und wieder abgeholt. Die wesentlichen Merkmale sowie Leistungsinhalte, wie die Mietdauer oder die Zurverfügungstellung von Verbrauchsmaterialien, finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf fotokumpel.de. Die Leistungen richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.

3. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt mit der Annahme des schriftlichen Angebots des Vermieters durch den Mieter zustande. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Annahme des Angebots.


4. Mietbedingungen
Die Mietdauer entspricht – sofern nicht anders vereinbart – 1 Tag. Die Parteien vereinbaren, dass eine Untervermietung der Mietsache nicht zulässig ist.


5. Erbringung der Leistungen
Die Fotobox wird zum entsprechenden Termin zum Veranstaltungsort gebracht und dort installiert. Zur Installation der Fotobox sind eine überdachte Räumlichkeit, eine gerade und feste Stellfläche sowie die geeigneten Stromanschlüsse notwendig. Die Verwendung der Fotobox im Freien ist auch bei regenfreier Witterung nicht zulässig. Zur ausreichenden Energieversorgung ist eine mit Steckdose mit 230 V Versorgung notwendig.

6. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses
Dem Kunden steht ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, mit dem er das künftige Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail) vorzeitig beenden kann. Nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) wird zeitlich gestaffelt vom Vermieter folgender Betrag in Rechnung gestellt.


- bis 28 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises.
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
- bei Kündigung von weniger als 14 Tagen: 75 % des Mietpreises.


Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Vermieter jeweils ein geringerer Schaden entstanden ist und den zu leistenden Betrag entsprechend zu mindern. Die Kündigung aus wichtigem Grund oder aufgrund höherer Gewalt bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

7. Verlust/Beschädigung
Für die schuldhafte Beschädigung sowie den Verlust der Mietsache haftet der Mieter, auch wenn die Schäden durch Dritte herbeigeführt werden. Die Mietsache darf außerdem nicht weiterveräußert oder verpfändet werden. Die Reparaturkosten oder Ersetzungkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.
Der Vermieter haftet – soweit dies gesetzlich zulässig ist – nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einem Mangel der Mietsache entstehen, es sei denn, es fällt ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder es handelt sich um Schäden an Körper, Leben und Gesundheit des Mieters oder eines ihm nahestehenden Dritten.

8. Unvollständige Leistungserbringung
Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens des Vermieters (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.


9. Eigentumsvorbehalt
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Das gilt insbesondere für nicht verwendetes Druckmaterial (Farbbänder und Fotopapier), welches nach der Veranstaltung zusammen mit den anderen Gegenständen zurückgegeben werden muss. Erst durch den vorgesehenen Ausdruck über die Fotobox geht das bedruckte Material in das Eigentum des Mieters über.
Urheber der mit der Fotobox angefertigten Bilder ist ausschließlich der Nutzer, welcher das Foto anfertigt. Damit liegen auch die Urheberpersönlichkeitsrechte beim tatsächlichen Nutzer der Bilder.


10. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, sofern dieser Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Gesellschafter eine angemessene Regelung vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Gesellschafter nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder dessen späterer Änderung diesen Punkt bedacht hätten.



 

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